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March 27, 2009 um 15:12 Uhr

Das deutschsprachige Internet soll ausgetrocknet werden

Nicht allein, dass die von den Jugendschützern geforderte Sendezeitbegrenzung dem Internet an sich in keiner Weise gerecht wird, so könne dieser Schritt auch als Zeichen dafür gedeutet werden, dass KJM und jugendschutz.net ein weitaus größeres Ziel verfolgen, meint Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz. Er kommentiert das Geschehen wie folgt: "Endlich ist es auch in der Normalbevölkerung angekommen, wie man den vielen Presse- und Blogmeldungen entnehmen kann: Die deutschen Jugendschützer wollen unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes die totale Kontrolle des Internets erreichen. Noch vor Jahren war das (deutschsprachige) Porno-Internet ein bunter Strauß verschiedenster Anbietergrößen - vom Großunternehmen mit professioneller Plattform bis zum Azubi, der sich mit selbstgeschossenen Bildern ein Zubrot verdienen wollte. Insbesondere letzteren haben die deutschen Behörden den Garaus gemacht mit ihrer Gängelei, so dass sie entweder in das Ausland abgewandert sind oder entnervt aufgegeben haben. Mithin: Man hat bei jugendschutz.net und KJM nicht mehr allzu viel zu tun und wie jede Behörde können auch "Stellen" (ja, das hat etwas Unanständiges an sich) es nicht ertragen, sich selbst überflüssig gemacht zu haben, obwohl dies eigentlich ihre Aufgabe ist.   Was also tun? Man hat nun die "entwicklungsbeeinträchtigenden" Angebote entdeckt und schreibt  Briefe auf Gebühren- und Steuerzahlerkosten an die Betreiber von Internetanbietern, die es wagen, Nackedeis etwa im Stile des unteren Teils der Bild-Zeitung zu zeigen - und das sogar am Tage! Denn, so hat man schlau erkannt: Das Internet ist ja wie das Fernsehen und das kann man also am Tage einfach abschalten.   Bestimmte Angebote dürfen nämlich, so § 5 Absatz des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), nur so zugänglich gemacht werden, dass Kinder und Jugendliche sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sind solche, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, so das Gesetz. Was das ist - bestimmen jugendschutz.net und die KJM.  Immerhin können solche Entscheidungen nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az.: 7 CS 08.2310) in dem ich den Antragsteller vertrat, vom Gericht überprüft werden. Die Begrifflichkeit der Entwicklungsbeeinträchtigung ist ebenso dubios und schwammig wie der der Jugendgefährdung. Nichts Genaues weiß man nicht. Jedenfalls dürfte jedem klar sein: Ein Nackedei wie unten auf der Bild-Zeitung verstört Jugendliche weit weniger als der Aktionismus deutschnationaler Behörden im Ausland, wenn etwa jugendschutz.net sich wieder an Provider in den USA wendet, um dort für eine Seitensperrung zu sorgen!   In den Schreiben von jugendschutz.net heißt es dann, Frauen würden auf bloße Körperteile reduziert werden und als bloße Objekte der sexuellen Befriedigung präsentiert. Kinder und Jugendliche würden eine Vielzahl (?) problematischer Rollenbilder präsentiert bekommen, so die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen, die für sie nicht einzuordnen seien. Merke: Kinder und Jugendliche sind stumpfe Medienempfänger, die sich kein eigenes Bild machen können. Eine halbnackte Dame, die neckisch in die Kamera guckt, signalisiert: Du kannst mich haben. Offenbar hat man bei jugendschutz.net vergessen, dass alle Menschen sexuelle Wesen sind und dass es zu ihrer Natur gehört, alle Reize auch einzusetzen, das bedeutet aber nicht, dass alle "verfügbar" sind. Es ist vielmehr jugendschutz.net, die erotische Darstellungen so definiert, als sei der abgebildete Mensch vollkommen dumm und willenlos. Da dies im Bereich der Erotik zumeist Frauen sind, ist etwas Frauenverachtenderes kaum denkbar. Kein Wort fällt nämlich darüber, dass die Frau so posieren will und sie nicht gezwungen wird. Man will die Erotik schlechthin verbieten.   Man sieht: jugendschutz.net und KJM haben es bitter nötig. Doch der fehlende Realitätsbezug wird noch deutlicher: Nun geht es darum, dass die Angebote tagsüber nicht mehr sichtbar sein sollen. Man ist offenbar der Auffassung, dass das Internet wie das Fernsehen läuft, so, als werde gesendet und nicht, wie es tatsächlich der Fall ist, abgerufen. Damit verhöhnt jugendschutz.net übrigens alle Kinder und Jugendlichen in anderen Ländern bzw. Zeitzonen: Da irgendwo immer Tag ist, müssen die armen Minderjährigen dort die entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote zwangsweise wahrnehmen! Es geht eben um deutschen Jugendschutz, der Rest der Welt ist einem egal. Klar. Dafür ist man nicht zuständig.   Den Schreiben der "Stelle", die in Wahrheit eine ordinäre GmbH ist, ist ein Informationsblatt beigefügt. Es hat den Stand Juni 2006 (versendet zB. im Dez. 2008) oder auch September 2007 (versendet zB. im Februar 2009), mit der Aktualität hat man's nicht so. Aus beiden Schreiben geht hervor, dass die KJM äußerst nachlässig mit ihren Aufgaben umgeht: Bis heute gibt es kein anerkanntes Jugendschutzprogramm! Und das, obwohl die personell gut besetzte KJM seit Oktober 2003 besteht - und damit seit mehr als einem halben Jahrzehnt. Was tut man dort eigentlich, außer sich selbst zu beweihräuchern und der Presse Aktivität vorzugaukeln? Antwort: Nichts.   Doch Spaß beiseite. Man meint es nämlich ernst. Die einst als Zusatz-Option und Soll-Norm bezeichnete Zeit-Regelung soll nun, nach dem Versagen von KJM, auf dem Rücken der Internetnutzer und -anbieter durchgesetzt werden. Ganz so, als würden geneigte Jugendliche zwar durch eine nackte Brust auf Bild.de in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, wenn sie bei eMule, BitTorrent und RapidShare doch die Möglichkeit kostenlosen, rasend schnellen Downloads des härtesten Materials haben. jugendschutz.net hat die Zeichen der Zeit ebenso wenig erkannt die KJM und der Gesetzgeber. Man hat vollkommen die Bodenhaftung verloren und setzt erkennbar auf rücksichtslose Rechtsdurchsetzung, ohne sich nur im Ansatz für das Ergebnis zu interessieren. Das deutschsprachige Internet soll ausgetrocknet, gefügig gemacht werden, nur das ist das Ziel, denn natürlich weiß man auch bei den Zensurorganen um die genannten Dienste.   Wollen wir dabei zusehen?"
Quelle: Dr. Daniel Kötz/ WEBeLINE
 
Language: de en

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