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Japanisches Parlament beschließt Gesetz zum Jugendschutz im Internet
Das neue vom Parlament beschlossene Gesetz hat zum Inhalt, dass Minderjährigen der Zugang zu vom Gesetzgeber als „schädlich“ bezeichneten Inhalten im Internet durch Sperrungen verwehrt werden soll. „Schädlich“ im Sinne des Gesetzgebers sind Anleitungen zum Selbstmord, Grausamkeiten und Inhalte, die sexuell erregen. Um dem Vorwurf einer staatlichen Zensur zuvor zu kommen, obliegt die Beurteilung, ob Internetseiten „schädliche“ Inhalte besitzen, einer unabhängigen Institution. Von dieser sollen die Provider dann entsprechende Listen mit Namen „schädlicher“ Seiten bekommen, die sie für Minderjährige unzugänglich machen sollen. Entsprechende vorinstallierte Filter in Computern für Jugendliche sollen das Vorgehen gegen „schädliche“ Inhalte unterstützen. Allerdings können Provider nicht zu Sperrungen gezwungen werden und das Ignorieren der Aufforderungen der Prüfinstitution ist straffrei.
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