In einem gemeinsamen Positionspapier haben der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) und WEB-Guard die Politik zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Piraterie-Verfolgung in Deutschland aufgefordert. Das gemeinsame Papier wurde den für Urheberrechtsfragen zuständigen Abgeordneten bereits zugeleitet.
Eine der Forderungen bezieht sich auf die Nutzung von Streaming-Angeboten, die auf der Erstellung illegal vervielfältigter Werke (also z.B. auf raubkopierten Filmen) beruhen. Diese müsste nach Ansicht der Verbände vom Gesetzgeber als klare Urheberrechtsverletzung definiert werden, damit die Debatte um Legalität und Illegalität des „Zwischenspeicherns“ endlich beendet und stattdessen Rechtssicherheit für die Verfolgung des illegalen Filmkonsums geschaffen werden kann.
Auch beim Thema Auskunftsanspruch sehen die Verbände dringenden Handlungsbedarf. Um den bereits gesetzlich verankerten Auskunftsanspruch gegenüber Share- und Streaming-Hostern zu einem wirksamen Instrument zu machen, müssten die Auskunftsrechte auf Bank- und Zahlungsdaten von Nutzern ausgeweitet werden. Häufig seien diese Daten der einzig brauchbare Schlüssel dafür, Raubkopierer persönlich zu identifizieren. Auch müsse der Gesetzgeber klarer definieren, welche Anbieter unter welchen Umständen zur Herausgabe von Nutzdaten verpflichtet sind.
Um schließlich die generelle Auskunftsbereitschaft von Share- und Streaming-Hostern zu erhöhen, sollten diese nach Überzeugung der Verbände zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet werden können. Bis heute leugneten auskunftspflichtige Anbieter häufig den Besitz entsprechender Nutzerdaten oder gäben diese nur in unvollständiger Form an die Rechteinhaber heraus, so die Verbände. Dieser Praxis könne nur damit begegnet werden, dass Auskunftspflichtige die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben auf Verlangen rechtsverbindlich versichern müssten.
Über die gesetzliche Klarstellung der genannten Punkte hinaus fordern BDWi, GVU, IVD und WEB Guard die Politik in ihrem gemeinsamen Papier dazu auf, endlich weitere offene Grundsatzfragen anzupacken. Dringend geklärt werden müsse etwa die mögliche Verpflichtung von Access-Providern zur zeitlich begrenzten Speicherung von Nutzdaten, die Einführung des von den Rechteinhabern bereits vorgeschlagenen Warnhinweis-Modells oder auch die längst überfällige Aufhebung der Haftungsprivilegierung für die auf Verbreitung von Raubkopien spezialisierten Online-Anbieter.