Am Montag, den 6. Juli hat die Polizei in einer Berliner Videothek neben Überprüfungen wegen § 131 StGB (gewaltverherrlichende Medien) auch 20 pornographische Filme eingezogen.
Dabei wurden nach Durchsicht aller Regale 15 ältere Filme der Firma Purzel und 5 Filme des Labels "Legal Pink" zur Beweissicherung eingezogen. Ein nachträgliche Telefonat des Videothekars mit der zuständigen Polizeibeamtin bestätigte, dass die Filme wegen des Verdachts der Scheinminderjährigkeit (§ 184 c StGB) mitgenommen wurden. Nach Aussage der Beamtin soll es sich bei der Überprüfung um eine von mehreren geplanten Überprüfungen von Berliner Videotheken gehandelt haben.
Der IVD weist deshalb ausdrücklich nochmals auf seine Handlungsempfehlungen zum § 184 c StGB hin, die über die Website http://xviii.ivd-online.de zu beziehen sind.