Mit "top-aktuellen Kino-Highlights" hatte Unitymedia in der Vergangenheit sein VoD-Angebot in der Öffentlichkeit beworben. Die Wirklichkeit bei "Kino auf Abruf" sah allerdings ein wenig anders aus: im Online-Programm des Kölner Internet-, TV- und Telefonanbieters fand sich kein einziger der versprochenen aktuellen Top-Kinofilme wieder.
Grund genug für den IVD, das Unternehmen wegen dessen zweifelhafter Wettbewerbspraxis abzumahnen. Und zwar mit Erfolg. In einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versprach Unitymedia, es in Zukunft zu unterlassen, zu Wettbewerbszwecken im Internet das digitale TV-Programm "Kino auf Abruf" mit dem Slogan "top-aktuelle Kino-Highlights" zu bewerben, solange es nicht tatsächlich in der Lage sei, Spielfilme, die noch im Kino zu sehen sind und die einen hohen Anklang beim Kino-Publikum gefunden haben, ausstrahlen zu können.