This text is replaced by the Flash movie.
|
20. Februar 2008 um 17:54 Uhr - Magazine: MIV, OMM, DMM |
|
Video Buster serviert "A la carte"
Nach dem Ende des Formatkrieges startet die Video Buster Entertainment Group demnächst das neue Verleihmodell „A la carte“. Bei diesem können sich Nutzer Titel und Formate ihrer Wahl nach Hause schicken lassen - ohne ein Abo abzuschließen. Sobald im zweiten Quartal alle 40 Filialen mit dem Online-Angebot www.videobuster.de ausgestattet sind, können Kunden von zu Hause feststellen, welcher Film im Blu-ray-Format verfügbar ist und genau diesen Film einzeln bestellen. Dies gilt auch für normale DVDs. Damit will das Unternehmen laut Vorstand Mario Brunow die vielen Besucher der Seite ansprechen, die nur nach einem bestimmten Titel in einem bestimmten Format suchen. Während im Abo-Modell kein Aufpreis für Blu-ray-Nutzung erhoben wird, steht die Gebühr für den „A-la-carte“-Service noch nicht fest. Brunow wollte sich nur darauf festlegen, dass sie viel günstiger als der Erwerb einer Blu-ray-Disc sein soll.
|
Quelle: Video Buster
|
Firmen: Video Buster Entertainment Group |
| |

Das aktuelle Branchenmagazin
für den Retail Markt
DVD - HD DVD - BLU-RAY - UMD - ONLINE
Das Branchen-magazin für
dreidimensionales Entertainment
Das aktuelle Branchenmagazin
für den Video Rental Markt
Magazine 4 the Interactive Market
Das aktuelle Fachmagazin
für den Games & Peripherie Markt
Das aktuelle B2B-Magazin für die Adult-Online-Branche
Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
|
|