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| 14. August 2007 um 18:25 Uhr - Magazine: MIV | |
Verleihbranche trotz Umsatzplus in der KriseDie Zahlen der GfK weisen für den Juni 2007 im Vergleich zum Vorjahr ein Umsatzplus von rund 23 Prozent aus . Damit wurden zum zweiten Mal in diesem Jahr die Vorjahresumsätze übertroffen. Wie der IVD betont, reichte dies jedoch nicht aus, um die negative Entwicklung der ersten vier Monate auszugleichen: Denn insgesamt – bezogen auf das erste Halbjahr 2007 – ist ein Umsatzminus in Höhe von vier Prozent zu beklagen.
Vergleicht man das erste Halbjahr 2007 mit dem entsprechenden Zeitraum 2005, in dem es keine Fußballweltmeisterschaft gab, wird die negative Gesamtentwicklung noch deutlicher. Vor zwei Jahren wurden in der ersten Jahreshälfte etwa 147 Millionen Euro umgesetzt, 2007 sind es rund 122 Millionen, also 17 Prozent weniger. Wenn man den Nettoumsatz vergleicht und die gestiegene Mehrwertsteuer berücksichtigt, sind es sogar etwa 20 Prozent weniger als 2005. Hauptgrund für diese Entwicklung ist laut IVD die Tatsache, dass die Videotheken massiv junge Kunden verlieren.
Der Kaufbereich bewegt sich indes auf Vorjahresniveau. Mit 541 Millionen Euro Umsatz wurde exakt der Vorjahreswert des ersten Halbjahres erreicht. Im Monat Juni stieg die verkaufte Stückzahl um 28 Prozent, der Verkaufsumsatz zog um 15 Prozent an. |
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter