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12. Februar 2008 um 12:14 Uhr - Magazine: MIM, OMM

USK prüfte 2007 mehr als 2.800 Titel

Bei der USK wurden nach eigenen Angaben im Jahr 2007 2.807 Prüfvorgänge registriert, 200 mehr als im Vorjahr. Dabei sank der Anteil geprüfter PC-Titel (PC, PC/ Macintosh-Hybrid, Macintosh-PC) weiter auf 46,5 Prozent, während die Konsolenspiele von 42,8 auf 51,6 Prozent zulegten. Geschicklichkeitsspiele hatten mit neun Prozent und 251 getesteten Titeln den größten Anteil an den Gesamtprüfungen, gefolgt von Spielesammlungen (246 Titel), Simulationen (182 Titel), Shootern (157 Titel) und Sportspielen (165 Titel). Am Ende der Skala landeten hinter Rollenspielen, Denkspielen, Jump´n´Runs und Action-Adventures die Strategie- und klassischen Adventure-Spiele, die jeweils nur für drei Prozent des Prüfaufkommens sorgten. 60,1 Prozent aller Spiele erhielten eine Freigabe unterhalb der 12 Jahre, ab 12 Jahren wurden 20,5 Prozent freigegeben. Das Kennzeichen "ab 16 Jahren" wurde 12,6 Prozent der Spiele zugewiesen, 2006 waren es noch 15,6 Prozent. Ein leichter Anstieg wurde bei "Keine Jugendfreigabe" verzeichnet, von 4 auf 5,3 Prozent. Die USK-Kennzeichnung wurde 2007 1,5 Prozent der geprüften Spiele verweigert. "Auch im Jahr 2007 trug die USK dazu bei, das strenge Freigabesystem in Deutschland durch qualitativ aufwändige Vorbereitung der Prüfverfahren zu stabilisieren", erklärte US-Geschäftsführer Klaus Spieler. "Sie konnte eine kompetente Kommunikation darüber verstärken. Das grundlegende Prinzip der Einzelfallprüfung des gesamten Spielangebots in pluralen Gremien hat sich bewährt."

Quelle: USK
Firmen: USK
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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