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22. November 2011 um 18:21 Uhr - Magazine: DMM, MIM, OMM

USA: Electronic Arts wegen fehlendem Zusatzspiel verklagt

Auf der E3 kündigte Electronic Arts einen exklusiven Deal mit Sony an, nach dem bei der PS3-Version von „Battlefiled 3“ gratis das Game „Battlefield 1943“ beiliegen würde. Nun wurde der Publisher in den USA von der Firma Edelson McGuire verklagt, da er sein Versprechen nicht einhielt.

 

Anstelle des angekündigten „Battlefield 1943“ erschien „Battlefield 3“ lediglich mit der Multiplayer-Kartenerweiterung „Back to Karkand“ - und das auch nur in der Limited Edition. Dem Kläger geht es allerdigs nicht um das Fehlen des versprochenen Spiels an sich, sondern um die Tatsache, dass Electronic Arts die Käufer der PS3-Version von „Battlefield 3“ viel zu spät darauf hingewiesen hat. Zudem habe der Publisher die Kunden lediglich über seinen Twitter-Account darüber informiert, weshalb nur eine geringe Zahl der Konsumenten überhaupt davon wusste.

 

Edelson McGuire wirft Electronic Arts Täuschung vor. Der Publisher habe durch die „Battlefield 1943“-Ankündigung, die er niemals einhalten konnte und wollte, von Tausenden Kunden profitiert. Darüber hinaus seien andere Plattformen durch die Ankündigung benachteiligt worden, da zahlreiche Kunden sich alleine wegen „Battlefield 1943“ für die PS3-Version entschieden hätten. Edelson McGuire verlangt daher nun, dass Electronic Arts alle Käufer der PS3-Version von „Battlefiled 3“ gratis mit dem versprochenen Zusatz-Game versorgt.

Quelle: Diverse
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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