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2. September 2010 um 17:43 Uhr - Magazine: OMM, MIV, DMM

Karstadt-Rettung in letzter Sekunde?

Für die insolvente Warenhauskette Karstadt könnte es eine Rettung in letzter Sekunde geben. Investoren und der Karstadt-Käufer Nicolas Berggruen konnten sich auf Mietsenkungen einigen, die eine der Vorraussetzungen für die Umsetzung des Insolvenspolans für das Unternehmen sind. Eine noch ausstehende Entscheidung bezüglich weiterer Mietsenkungen muss bis zum 02. September um 24 Uhr getroffen sein.

 

Wie ein Sprecher des Vermieterkonsortiums Highstreet am Mittag des 02. September gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD bekannt gab, haben Investoren des Konsortiums am selben Tag den von Berggruen geforderten Mietsenkungen zu 100 Prozent zugestimmt. Ebenfalls im Laufe des 02. September soll noch eine weitere Gruppe, die sogenannten Mezzanine-Gläubiger, über Mietsenkungen entscheiden. Nur wenn auch sie zustimmen, wäre der Weg für die Rettung der Warenhauskette mit rund 25.000 Beschäftigten durch Berggruen frei. Eine Einigung bei den Mietkonditionen ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des Kaufvertrags zwischen Berggruen und Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg.

 

Sollten auch die Mezzanine-Gläubiger den von Berggruen geforderten Mietkonditionen zustimmen, will das Amtsgericht Essen am 03. September über den Karstadt-Insolvenzplan entscheiden. Der Termin war zuvor bereits viermal verschoben worden, weil eine Einigung im Mietstreit zwischen Berggruen und Highstreet noch ausstand.

 

Nach Angaben seines Sprechers rechnet Görg jedoch mit dem Schlimmsten. Auf einer Gläubigerausschusssitzung am Abend des 02. September wird der Insolvenzverwalter daher ein Liquidationsszenario für den Fall vorstellen, dass die Mietssenkungen letztlich nicht zustande kommen. Der Plan sieht dann vor, dass die Karstadt-Sport- und Premiumhäuser bis Jahresende verkauft und alle anderen Filialen bis Ende Februar 2011 geräumt werden.

Quelle: Diverse
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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