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23. November 2011 um 18:02 Uhr - Magazine: OMM, MIV, DMM
Dr. Matthias Leonardy
Dr. Matthias Leonardy

GVU fordert Werbeboykott für Filesharing-Portale

Im Rahmen des 5. DACH Brancheforums fordert Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), dass den Betreibern von Filesharing-Portalen die Finanzierungsmöglichkeit ihrer illegalen Angebote durch Werbung genommen werden müsse. Leonardy forderte daher die Werbewirtschaft dazu auf, künftig auf Anzeigenschaltungen auf Portalen wie der jüngst geschlossene Seite kino.to zu verzichten.

 

Wer sich nicht an die Forderung der GVU halte, stehe auf einer Stufe mit Filesharern und müsse laut Leonardy mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. „Es ist unerträglich, dass Medieninhalte der Kreativwirtschaft als Lockmittel missbraucht werden, indem ihre Attraktivität ausgebeutet wird, um dubiose Online-Dienste zu vermarkten“, so der GVU-Geschäftsführer. Dies sei umso bedauerlicher, da teilweise auch namhafte Anbieter ihre Produkte und Dienste auf entsprechenden Seiten anpreisen. Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf.

 

Dr. Nikolaus Kraft vom österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) bekräftigte Leonardys Aussage in dem er betonte, dass man der gewerbsmäßigen Piraterie mit einem öffentlichkeitswirksamen Verbot von Werbung auf Filesharing-Portalen jegliche Existenzgrundlage rauben würde.

 

Weiterhin forderten Leonardy und Kraft die Einführung von Warnhinweisen auf illegalen Filesharing-Portalen, die Konsumenten darüber informieren, dass sie eine Straftat begehen, sollten sie sich Content über das besuchte Portal ansehen oder herunterladen. Als Untermauerung der Forderung führte Leonardy Zahlen aus der Studie zur digitalen Content-Nutzung 2011 vor, nach denen 57 Prozent der Befragten davon ausgehen, das Nutzer nach dem Erhalt eines Warnhinweises keine weiteren illegalen Angebote mehr nutzen.

Quelle: Diverse
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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