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| 22. Juni 2007 um 13:18 Uhr - Magazine: MIM | |
GVU-Hinweise hilfreich: Sony erzielt Erfolge im Kampf gegen Modchip-VertriebSony Computer Entertainment Europe Ltd., bekannt als Hersteller der Sony PlayStation 2 und PlayStation 3, geht juristisch gegen den Vertrieb so genannter "Modchips" vor. Dabei verbucht das Unternehmen erste Erfolge. Mehrere einstweilige Verfügungen gegen Großhändler von Modchips wurden jetzt wirksam. Nach Hinweisen der GVU wurden per Gerichtsvollzieher Modchips aus den Geschäftsräumen eines Großhändlers in Verwahrung genommen.
Außerdem geht Sony Computer Entertainment Europe Ltd. mittels ihrer Anwälte mit Abmahnungen gegen kommerzielle Anbieter der Modchips vor. Diese veränderten Chips erlauben es, den Urheberschutz der Spielkonsolen zu umgehen. Dadurch wird das Abspielen raubkopierter Spiele möglich. Das Landgericht München I hat nun in mehreren konkreten Fällen den Vertrieb von Modchips bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft einstweilen untersagt. Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, erläutert hierzu: "Modchips fügen den Vertreibern von Produkten für die PlayStation-Plattformen erheblichen Schaden zu. Modchips sind die Voraussetzung für eine Verbreitung von Raubkopien auf PlayStation-Konsolen. Die GVU bekämpft diese Verbreitungsstrukturen massiv. Die Spielehersteller können schließlich nur dann neue Spiele entwickeln, wenn sie die Entwicklungskosten über den Verkauf der Spiele finanzieren können. Jeder Modchip-Benutzer spielt damit letztlich auf Kosten der ehrlichen Käufer." |
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter