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2. September 2010 um 19:21 Uhr - Magazine: OMM, MIV, DMM

FFA billigt Förderkriterien für Digitalisierung

Der Verwaltungsrat der FFA hat in seiner Sitzung vom 02. September unter Vorsitz von FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf die von Staatsminister Bernd Neumann vorgeschlagenen Förderkriterien bei der Digitalisierung der Kinos einstimmig gebilligt.
 
 
Bei dieser Förderung geht es um die finanzielle Hilfe für umsatzschwache Kinos und Arthouse- bzw. Programmkinos, um eine möglichst flächendeckende Digitalisierung in Deutschland zu erreichen. Die FFA wird jetzt die betreffenden Verbände der Filmwirtschaft einladen, um konkrete Kriterien der Förderung festzulegen, damit die Kinos möglichst bald an der Förderung partizipieren können.
 
 
Zugleich stimmte der Verwaltungsrat dem Vorschlag von Staatsminister Neumann zu, die Umsatzobergrenze der förderberechtigten Leinwände von 180.000 auf 260.000 Euro anzuheben. Durch diese Maßnahme wird deren Anzahl um rund 300 auf ca. 1.500 Leinwände steigen. Bei einem Förderbetrag von pauschal 10.000 Euro je Leinwand führt dies bei der FFA zu einem zusätzlichen Förderbetrag von drei Millionen Euro, wodurch sich ihr gesamtes Fördervolumen von bisher zwölf Millionen auf bis zu 15 Millionen Euro erhöhen wird. Es ist geplant, die zusätzlich benötigten drei Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Wirtschaftsjahre 2011 bis 2013 bereitzustellen.
 
 
Der Verwaltungsrat verknüpfte die Entscheidung über die Förderung der Digitalisierung der Kinos mit Bereitschaft der Verleiher, sich mit mindestens 20 Millionen. Euro an den Anschaffungskosten während der Umrüstungsphase dieser Digitalisierung zu beteiligen sowie der Bereitschaft der Kinowirtschaft, einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Anschaffungskosten zu übernehmen. Eine weitere Bedingung ist, dass ein technischer Standard mit Nachhaltigkeit eingeführt wird.
 
 
FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf betont, dass mit dieser Entscheidung die „unendliche Geschichte der Digitalisierung jetzt hoffentlich zu einem guten Ende geführt wird“. Nachdem die Branche seit mittlerweile vier Jahren über diese essentielle, zukunftsweisende Maßnahme diskutiert habe, sei es jetzt an der Zeit, den Vorschlägen nunmehr endlich auch konkrete Schritte folgen zu lassen.
Quelle: Filmförderungsanstalt
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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