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| 22. Mai 2007 um 11:12 Uhr - Magazine: DMM | |
Deutschlands Jugendliche führen beim Online-ShoppingLaut einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts GfK für den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) kauft jeder Zweite der 16- bis 24-jährigen Deutschen privat im Internet ein. Das ist in dieser Altersgruppe Platz eins im Vergleich der 27 EU-Staaten. Dahinter folgen Schweden und Dänemark. Im EU-Durchschnitt beträgt die Quote 24 Prozent.
In den jungen Mitgliedsstaaten der EU liegt die Quote noch sehr niedrig. So bestellt in Rumänien gerade mal ein Prozent der 16- bis 24-Jährigen im Internet. "Für junge Deutsche gehört das Einkaufen im Netz hingegen längst zum Alltag. An den jährlich zweistelligen Milliardenumsätzen beim privaten Online-Shopping hier zu Lande haben sie einen nicht unerheblichen Anteil", so Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom. So geht beispielsweise der Erfolg der Musik-Downloads in Deutschland vor allem auf die Nachfrage junger Menschen zurück. Fast jeder zweite Käufer digitaler Musik ist jünger als 30 Jahre. Das genaue Durchschnittsalter liegt bei 31 Jahren. Zum Vergleich: Bei physischen Tonträgern wie CDs sind die Kunden durchschnittlich 39 Jahre alt. Unabhängig vom Marktsegment liegt das Interesse am Online-Shopping unter den 16- bis 24-Jährigen Deutschen bei Männern mit 54 Prozent höher als bei den Frauen (42 Prozent). |
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter