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| 21. Februar 2008 um 17:35 Uhr - Magazine: MIM, OMM | |
Bildungsmedienpreis digita vergebenDie Gewinner des Deutschen Bildungsmedienpreises "digita 2008" stehen fest, die Preise wurden auf der didacta in Stuttgart vergeben. Die Auszeichnung prämiert Lehr- und Lernangebote, die sich durch herausragende Pädagogik und Didaktik, optimale Nutzung des Computers sowie überzeugende grafische und technische Gestaltung auszeichnen. In der Kategorie Allgemein Bildende Schule erhielt in der Sparte Klasse 1-4 das Programm "CESAR Lesen 2 - Förderung der Lesekompetenz" den Preis, in der Sparte Klasse 5-10 wurde "Physik interaktiv Realschule Baden-Württemberg, Band 2" (Cornelsen) prämiert. Für das private Lernen wird Kinder unter 10 Jahren das Programm "Fragenbär - Die Suche nach den Glückspilzen" (Spielend Lernen Verlag) empfohlen, ab 10 Jahren sollen sie "Encarta 2008 - Lernen und Wissen" (Microsoft) nutzen. Für über 16-J?hrige wurde das Selbstlernprogramm für Englischanfänger "Tell me More Performance V 9.0" (Auralog) ausgezeichnet. Bestes Nachschlagewerk wurde der "Brockhaus multimedial 2008 premium" (Bibliographisches Institut). Den Sonderpreis verlieh die Jury an das Gesamtkonzept zu den drei Produkten "English Coach 21", "English G 21 Digitaler Unterrichtsplaner" und "English G 21 Unterrichtssoftware" (Cornelsen).
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Quelle: digita |
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Firmen: Auralog, Cornelsen |
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter