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26. August 2010 um 12:50 Uhr - Magazine: MIM, DMM, OMM
Paul Mudter
Paul Mudter

BVDW: Bedeutung mobiler Endgeräte als Werbeträger nimmt deutlich zu

Die Bedeutung mobiler Endgeräte als Werbeträger nimmt deutlich zu. Dies geht aus der Befragung „Trend im Prozent - Erfolgspotenzial mobiler Apps“ des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hervor. So sehen 95 Prozent der Befragten in den nächsten zwei Jahren generell eine höhere Relevanz mobiler Devices für die Werbewirtschaft, beziehungsweise rund 90 Prozent speziell im Bereich der Tablet-PCs.


Dabei gelten kostenlose Angebote mit Werbefinanzierung als das vielversprechendste Refinanzierungs-Modell mobiler Apps und derer Inhalte - davon gehen mehr als zwei Drittel der Teilnehmer aus. Die Chancen für eine Refinanzierung per Abo-Modell sehen die Befragten dagegen deutlich niedriger, wobei jedoch klar zwischen Smartphone- und Tablet-PC Apps differenziert wird: Hier liegt die Einschätzung mit 40 Prozent im Bereich der Tablet-PCs doppelt so hoch, im Vergleich zu den Smartphones mit 20 Prozent. Der BVDW befragte gut eine Woche lang schwerpunktmäßig Beschäftigte aus Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Insgesamt sind rund 100 Fragebögen in die Auswertung eingeflossen. Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.


Werbefinanzierung setzt sich durch


„Seit Jahren stellt die Werbefinanzierung qualitativ hochwertige Inhalte auf Websites wie Nachrichtenportalen und Videoplattformen sicher. Dieses Finanzierungsmodell wird sich auch bei Apps durchsetzen, da es für den Nutzer kostenlos ist und seinen Gewohnheiten entspricht“, sagt Paul Mudter (IP Deutschland), Vorsitzender des Online-Vermarkterkreis (OVK) im BVDW.


Abo-Modelle nur in Ausnahmefällen


„Werbefinanzierte und kostenpflichtige Angebote können sich gerade im mobilen Bereich ergänzen, denn die grundsätzliche Bereitschaft zur Bezahlung von Angeboten und Services ist vorhanden. Allerdings benötigen kostenpflichtige Inhalte, die über Kanäle wie mobile oder Tablet-PCs bereitgestellt und distribuiert werden, einen wirklichen Mehrwert in Form von Einzigartigkeit oder Exklusivität.  Für Inhalte, die im stationären oder mobilen Internet kostenfrei erhältlich sind, wird die Werbefinanzierung der vielversprechendere Ansatz sein“, ergänzt Thomas Mendrina (Axel Springer Media Impact), Leiter des Mobile Advertising Circle (MAC) im BVDW.


Mobile Apps auf dem Vormarsch


Den Ergebnissen der BVDW Trend in Prozent-Befragung zufolge wird die Nachfrage nach mobilen Apps durch Kunden beziehungsweise Unternehmen in den nächsten zwei Jahren entsprechend deutlich zunehmen. Im Bereich der Smartphones sehen dies insgesamt 93 Prozent der Befragten. Bei den Tablet-PCs sind es insgesamt 86 Prozent.


Nachrichten und Informationen bevorzugt


Als vielversprechendster Inhalt für Tablet-PCs sehen 79 Prozent Apps mit Nachrichten- und Informationsbezug. Dicht dahinter folgen mit 77 Prozent Apps mit Spiel- und Unterhaltungsschwerpunkt. Dahinter rangieren TV- und Film-Apps.


Beteiligung der Wirtschaftszweige an der Umfrage


Folgende Wirtschaftszweige der digitalen Branche haben sich an der BVDW-Umfrage „Trend in Prozent - Erfolgspotenzial mobiler Apps“ beteiligt: 33 Prozent Agenturen mit Schwerpunkt Online-Werbung, 21 Prozent Internet-Dienstleister, 12 Prozent Online- und Mobile-Vermarkter, zehn Prozent Portalbetreiber, Verleger beziehungsweise Publisher, fünf Prozent Online-Händler sowie 19 Prozent aus sonstigen Bereichen.
Quelle: BVDW
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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