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26. August 2010 um 16:14 Uhr - Magazine: OMM, MIV, DMM
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (Quelle: Bundesregierung / Kugler)
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (Quelle: Bundesregierung / Kugler)

BKM erzielt Einigung mit dem VdF zur Kinodigitalisierung

Die Bundesregierung gab am 26. August das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Bernd Neumann, mit dem Geschäftsführer und dem geschäftsführenden Vorstand des Verbands der Filmverleiher (VdF), Johannes Klingsporn und Wilfried Geike  (Warner Bros.), bekannt.

 

Folgende Ergebnisse wurden dabei erzielt:

 

1. Die flächendeckende Digitalisierung der Kinos in Deutschland ist für alle Gesprächsbeteiligten ein wichtiges kulturpolitisches Ziel, das nur im Zusammenwirken erreicht werden kann.

 

2. Die Bemühungen aller Beteiligten, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Verleihwirtschaft sind von dem Willen getragen, dieses Ziel in angemessener Zeit zu erreichen.

 

3. Durch den Beschluss des Verwaltungsrats der FFA vom 1. Juli dieses Jahres können die für den Förderzweck der Digitalisierung der Kinos zur Verfügung stehenden Mittel verausgabt werden.

 

4. Auch BKM wird nach der Entsperrung der für den Förderzweck vorgesehenen Mittel durch den Haushaltsausschuss mit der Förderung beginnen.

 

5. Die Verleiher bekräftigen, dass sie in diesem Umstellungsprozess auf digitale Technik auch den Kreis der sogenannten Kriterienkinos unterstützen werden, sei es in den entsprechenden Verträgen von Drittanbietern (sog. „Third Parties“) mit den Kinos, sei es, dass direkte Verträge der Kinos mit den Ausrüstern durch einen finanziellen Beitrag bezuschusst werden. Die Unterstützungsleistung der Verleiher richtet sich nach den konkreten Vertragsgestaltungen und wird im Zuge des Umstellungsprozesses im Einzelnen mit den Beteiligten einvernehmlich festgelegt.

 

Zu der Einigung mit den Filmverleihern erklärte Kulturstaatsminister Neumann: „Ich bin den Verleihern dankbar, dass sie sich so konstruktiv an dem Konzept einer flächendeckenden Digitalisierung finanziell beteiligen. Allerdings sind sie auch neben den Kinos Hauptnutznießer dieser Entwicklung. Die Vereinbarung mit den Verleihern stellt einen wichtigen Schritt für die Realisierung des Konzeptes zur Kinodigitalisierung dar.“

Quelle: Bundesregierung
 
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Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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