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22. Juli 2008 um 14:09 Uhr - Magazine: OMM, MIM |
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BITKOM sieht Multifunktionsdrucker-Markt bedroht
Die Käufer von Multifunktionsdruckern sollen massiv zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat laut BITKOM vergangene Woche seine Entscheidungsgründe zu einem Urteil vorgelegt, nach dem Hersteller verpflichtet werden, für alle bis 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich hohe Urheberrechtsabgaben zu zahlen. Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier-, Scan- und Faxfunktion. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro pro Gerät. Insgesamt verlangen die Verwertungsgesellschaften für alle bis einschließlich 2007 verkauften Geräte mehr als 900 Millionen Euro von der Industrie. Auf leistungsfähige Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, müsste dann eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. „Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte kann der komplette Markt in die Knie gehen.“ Aktuell verhandelt BITKOM mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort um eine Anpassung der Abgabenhöhe für Multifunktionsgeräte. Hierfür sorgt das neue Urheberrecht, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Danach werden Abgaben nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden als Vertreter der Geräteindustrie ausgehandelt.
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Quelle: BITKOM
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Firmen: BITKOM e.V. |
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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