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16. Juli 2008 um 16:40 Uhr - Magazine: DMM, MIM, OMM

BITKOM: Zuwanderungsgesetz muss grundlegend reformiert werden

Der BITKOM-Verband hält die Pläne der Bundesregierung zur erleichterten Zuwanderung ausländischer Fachkräfte für unzureichend. „Die Maßnahmen der Bundesregierung werden kaum einen Beitrag zur Linderung des Expertenmangels leisten können“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Danach soll die Verdienstgrenze für Hochqualifizierte, die sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen, von 86.400 Euro pro Jahr auf 63.600 Euro sinken. „Die Senkung der Verdienstgrenze ist richtig, reicht aber nicht aus“, sagte Scheer. „Eine Gehaltsgrenze über 45.000 Euro verhindert, dass die besonders mobilen Absolventen ausländischer Hochschulen nach Deutschland kommen. Wer sich beruflich in einem anderen Land bereits etabliert hat, ist für uns ohnehin kaum zu erreichen.“ Im vergangenen Jahr haben sich nach der bislang geltenden Regelung laut Verbandsangaben nur 466 hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU dauerhaft in Deutschland niedergelassen. Davon sind 115 neu eingereist, die anderen haben schon länger auf Grundlage eines befristeten Aufenthaltstitels in Deutschland gelebt. Positiv bewertet BITKOM, dass künftig Zuwanderer, die zwei Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben, dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen. Nach Ansicht des BITKOM muss das Zuwanderungsgesetz trotzdem grundlegend reformiert und dabei an den Erfordernissen des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.
Quelle: BITKOM
Firmen: BITKOM e.V.
 
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Alles, was Recht ist
Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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