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11. März 2010 um 15:44 Uhr - Magazine: OMM, MIV, DMM
(Quelle: mindline media / SevenOne Media)
(Quelle: mindline media / SevenOne Media)

80 Prozent der Online-User sind bereit für Video-Inhalte zu zahlen

Kostenpflichtige Online-Videotheken spielen für die deutschen Internetnutzer eine immer größer werdende Rolle. Dies ergab die von SevenOne Media in Auftrag gegebene Studie "On-Demand-Angebote im Internet", die vom Marktforschungsinstitut mindline media - einem Unternehmen der ProSiebenSat.1-Group, durchgeführt wurde.

 

Im Rahmen der Studienreihe "Medien Radar" haben die beiden Unternehmen in der aktuellen Untersuchung Bezahlangebote im Internet unter die Lupe genommen. Die zentralen Ergebnisse der repräsentativen Studie: Bereits jeder dritte Internetnutzer zwischen 14 und 49 Jahren (31 Prozent) hat schon auf die Angebote von Online-Videotheken zugegriffen. Jeder Fünfte (19 Prozent) nutzt derartige Services sogar mindestens einmal pro Monat.

 

Die Zahlungsbereitschaft für Online-Video-Inhalte ist bei den Befragten insgesamt sehr hoch: So sind acht von zehn Befragten (79 Prozent) bereit, für den Abruf von Filmen oder Serien in einer Online-Videothek zu bezahlen. Die große Mehrheit (63 Prozent) bevorzugt dabei die Bezahlung pro Video. Immerhin 16 Prozent würden eine monatliche Abogebühr anderen Zahlungsformen vorziehen. Lediglich 10 Prozent sind unter keinen Umständen bereit, etwas für die Inhalte von Online-Videotheken zu bezahlen.

 

Der Hauptgrund für die Nutzung von kostenpflichtigen Online-Videotheken ist die zeitliche Flexibilität: 84 Prozent der Nutzer nehmen derartige Angebote in Anspruch, weil sie keine Öffnungszeiten beachten müssen; 72 Prozent schätzen, dass es keine starren Rückgabezeiten gibt und sie die Videos damit zeitlich flexibler schauen können. Darüber hinaus geben 68 Prozent der User von Online-Videotheken als Nutzungsgrund an, dass sie das Haus nicht verlassen müssen. Hauptargument gegen kostenpflichtige Online-Videotheken ist unter den Nichtnutzern die Rezeptionssituation vor dem Computer: 63 Prozent geben an, Videos lieber vor dem Fernsehgerät zu schauen. Eine zu langsame Internetverbindung gibt nur jeder Fünfte (20 Prozent) als Hinderungsgrund an. Zu kompliziert finden es 15 Prozent der Nichtnutzer.

 

Generell werden kostenpflichtige Online-Videotheken eher von Onlinern unter 30 Jahren, Männern und höher Gebildeten in Anspruch genommen. Das bestätigt auch ein Blick auf die regelmäßigen Nutzer: So greift jeweils knapp ein Viertel der befragten Onliner mit Abitur oder Fachhochschulreife (24 Prozent), der 14- bis 29-Jährigen (24 Prozent) und der Männer (23 Prozent) mindestens einmal pro Monat auf die Angebote kostenpflichtiger Online-Videotheken zurück.

 

"Videos sind der Treiber für die Entwicklung im Internet. Doch statt kurzer Clips wollen die User auch immer mehr ganze Filme und Serien über das Internet abrufen. Eine Gefahr für das klassische TV ist das nicht: Online-Videotheken werden ergänzend, nicht substituierend genutzt", so Daniel Haberfeld, Director Research SevenOne Media.

 

"Bezahl-Angebote werden sich bei der Online-Videonutzung weiter durchsetzen, insbesondere wenn durch Tablet-PCs wie das iPad die Videonutzung bequemer wird. Dies gilt umso mehr für die kostenpflichtige Online-Nutzung von Printangeboten: Neben der Gewöhnung an die Kostenloskultur ist hier die Bildschirm-Lesesituation noch ein gewichtiger Hinderungsgrund", so Dieter Storll, Geschäftsführer von mindline media.

 

 

Quelle: mindline media
 
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Marian Härtel Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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