
| Suche | erweiterte Suche |
Home & News
Produkte
Firmen
Impressum
Forum
medienhof@hannover
Galerie
Um unsere neuen Mediadaten zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail.
This text is replaced by the Flash movie.
| 22. Juli 2008 um 10:27 Uhr - Magazine: OMM, MIM | |
47 Prozent der Bundesbürger besitzen SpielkonsoleNach einer aktuellen Repräsentativumfrage von Ciao Surveys befindet sich bei knapp 47 Prozent der Bundesbürger mindestens eine Spielkonsole im Haushalt. Gerade einmal 30 Prozent haben noch nie an einer Konsole gespielt. Bei den 18- bis 34-Jährigen gaben dagegen nur ungefähr 7 Prozent an, noch keine Spielerfahrung mit einer Konsole zu haben. Mit 46 Prozent Anteil ist die PS2 die am meisten verbreitete Konsole, gefolgt von Nintendo DS (21 Prozent) und Wii (21 Prozent). Eine Playstation der ersten Generation besitzen noch knapp 20 Prozent der Befragten zu Hause stehen, während jeweils 12 Prozent besitzen eine Xbox oder Xbox 360 ihr Eigen nennen. In der Altersgruppe 35 bis 44 besitzen 40 Prozent einen Nintendo DS und 28 Prozent eine Wii. Favorisiertes Genre der Frauen sind mit 40 Prozent die Denk- und Quizspiele. Bei den Männern liegen mit 31 Prozent die Actionspiele und mit knapp 30 Prozent die Strategie- und Simulationsspiele vorne.
|
|
Quelle: Ciao Surveys |
|


unsere b2b Publikationen
unsere b2c Publikationen
|
Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
|
|












Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter