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| eingetragen am: 21.Februar.2008 01:04 Uhr | |
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| Ihr gutes Recht | |
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Wie kann ich im und mit dem Internet Geld verdienen? Ihr gutes Recht
Beginnend mit dieser Ausgabe berät Rechtsanwalt Marian Härtel Sie regelmäßig in allen Rechtsbelangen und -fragen rund um Internet- und Unterhaltungsbranche. Er zeigt Fallen und Gefahren auf, erklärt Zusammenhänge, weist auf Stolpersteine hin und führt Sie durch das ausufernde Dickicht des Paragrafendschungels. Gerade Urheber-, Marken-, Patent- und allem voran natürlich IT- und Internetrecht sind derzeit, als Reaktion auf neue Märkte und neue Medien, stetigen Wandlungen und Veränderungen unterworfen, die für den Laien nur schwer zu durchschauen und noch schwerer zu verstehen sind. Marian Härtel bietet kompakte und verständliche Hilfestellung zu allen Fragen rund um die entscheidenden Rechtsgebiete, gerade auch im Bezug auf das Online-Business. So erfahren Sie in den kommenden MIM-Ausgaben alles Wissenswerte zu den Themen Urheberrecht, IT-Recht und Zahlungsverkehr.
Bisher befand sich auch in der Spielebranche der klassische Weg zum Geldverdienen im Offline – Bereich. Dass hierbei Umsätze und Marktanteile verschenkt werden, zeigen aber drei erfolgreiche Unternehmen: ActivisionBlizzard, Valve und Gameforge. Während ActivisionBlizzard mit World of Warcraft den allermeisten MMORPG-Anbietern die Show stiehlt, konnte sich Valves Steam-Plattform allen Unkenrufen zum Trotz etablieren und schaffte es u.a. Gameforge, das Thema Browserspiele zur professionalisieren und zu einem sehr lukrativen Geschäftsumfeld sowohl beim Betrieb der Spiele als auch durch deren Vermarktung aufzubauen.
Diese Artikelreihe soll aber in Zukunft nicht nur detailliert die Marktchancen und Businesskonzepte aufzeigen, es sollen vielmehr auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Schwierigkeiten und Gefahren aufgezeigt werden.
Um es gleich zu Beginn klarzustellen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Will man Geschäfte im Internet durchführen, gilt es nicht nur auf Urheberrechte, Markenrechte und das Wettbewerbsrecht zu achten, vielmehr sind es auch versteckte Rechtsgebiete, die die Beachtung der Geschäftsführung finden sollten, wie die Frage, ob man zu Zahlungen an die Künstlersozialkasse verpflichtet ist oder welche Verpflichtungen einem durch die Preisangabenverordnung auferlegt werden. Aber auch die vom Gesetzgeber explizit für die neuen Entwicklungen in der Kommunikationsbranche entwickelten Spielregeln, beispielsweise zum Widerruf bei Fernabsatzgeschäften oder bei der Ausgestaltung eines Impressum, sollten beachtet werden. Während sich am Anfang der Kommerzialisierung des Internet deutsche Gerichte noch schwer taten, die bestehenden Gesetze auf die Begebenheiten des Internet anzuwenden, gibt es inzwischen teilweise umfangreiche und dedizierte Rechtsprechung zu den Fragen, wann Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gegenüber Nutzern eines Internetportals überhaupt wirksam werden, welche einzelnen Klauseln überhaupt zulässig sind und welche Geschäftspraktiken als unlautere Handlungen abgemahnt werden könnten.
So hat sich in den letzten Jahren nicht nur die Verbreitung von Internetzugängen (insbesondere von DSL) stark erhöht und sich das Internet deutlicher im Bewusstsein vieler Menschen in Deutschland und Europa verankert, auch die Fallstricke sind zahlreicher geworden und können ohne fundierte juristische Beratung schnell zu einem nicht zu unterschätzenden geschäftlichen Risiko bei einem ansonsten viel versprechenden Projekt werden. Denn selbst wenn es zu einem Problem noch keine höchstgerichtliche Rechtssprechung existiert, so wird ein versierter juristischer Berater nicht nur eine Risikoeinschätzung abgegeben können, mit deren Hilfe mitunter Rücklagen eingeplant werden können, er wird auch fähig sein, Alternativen aufzuzeigen.
Neben den juristischen Hürden gilt es aber auch klassische Regeln des Business Development zu beachten. Wie reagieren Endverbraucher auf bestimmte Produkte, welche Zielgruppen fühlen sich angesprochen bzw. wie haben sich die Zielgruppen in den letzten Jahren verändert? Eine derartige Analyse kann dabei durchaus umfangreich und schwierig werden, denn was auf der einen Seite der Vorteil des Internet ist, kann zugleich sein Nachteil sein. Durch Projekte im Internet können viele verschiedene Märkte schneller und kostengünstiger erreicht werden. Allerdings sollte man dabei auch Vorsicht walten lassen, denn nur weil Europa politisch immer weiter zusammen wächst, bedeutet dies noch lange nicht, dass Märkte gleich funktionieren, Interessenlagen bei der Endverbraucherzielgruppe ähnlich gewichtet sind und Projekte somit ohne Anpassung gleich effektiv durchführbar sind.
Zuletzt gilt es auch zu beachten, dass Offline-Konzepte in aller Regel nicht ohne Probleme auf das Internet übertragbar sind. Gerade altgediente Unternehmen aus dem Offline-Sektor müssen Strategien und Denkweisen anpassen, um im Internet erfolgreich zu sein. Aber auch solche Unternehmen, die bereits im Internet Geld verdienen, müssen stets überprüfen, ob ihre Konzepte nicht optimierbar sind. Aufgrund einiger bedeutender Änderungen bei den Zielgruppen, vor allem durch den höheren Verbreitungsgrad von Internetzugängen und einem Wandel sowie eine Erweiterung der Zielgruppe von Spielekonsolen und Browserspielen, haben sich in den letzten Jahren Änderungen ergeben, die beispielsweise die Akzeptanz von Spielkonzepten und Zahlungsmitteln aber auch die Reaktion auf Werbung betreffen.
Die richtigen Marktlücken finden, Zielgruppen optimal ansprechen und dabei an juristischen Hürden nicht scheitern: Dies und mehr soll ihnen diese kommende Artikelreihe in ihrer MIM bieten. |


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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtmedial.de.
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Marian Härtel ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als langjähriger Kenner der Entertainment- und vor allem der Spielebranche berät er Mandanten bei Rechtsproblemen und Vertragsgestaltungen in der Entertainment-, Games- und New Economybranche und bietet Startups Consulting in der Gründungphase und bei Vertragsfragen. In der MIM berichtet er regelmäßig über Grundlagenfragen sowie Brennpunkte des Games - und IT-Rechts. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter