Wai Dat Chan und Playables Limited sind vor dem Londoner High Court mit ihrem Anliegen gescheitert, dass R4-Modul für Nintendo DS weiter vertreiben zu können. Das Gericht verbot den Import, die Werbung und den Verkauf des Flash-Moduls, das neben Homebrew-Anwendungen häufig genutzt wurde, um illegal kopierte Spiele auf dem Nintendo Handheld wiederzugeben.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Tatsache, dass das R4-Modul den in den DS integrierten Kopierschutz umgehen müsse, um zu funktionieren. Ein Überwinden solcher implementierter Sicherheitssysteme stellt in den Augen des Hig hCourt einen eindeutigen Gesetzesverstoß dar.
Nintendo kämpft seit geraumer Zeit gegen die Verbreitung der Module und hatte erst vor kurzem ein Verfahren gegen 11 niederländische Retailer gewonnen. In Deutschland sind bisher, so Unternehmensangaben, 20 Verfahren erfolgreich abgeschlossen worden.
In den USA hatte James H. Billington, Leiter der Kongressbibliothek, gerade gestern entschieden, dass Verbraucher durchaus das Recht hätten, in bestimmten Fällen die im Digital Millennium Copyright Act vorgeschriebenen Umgehungsverbote für technische Schutzmaßnahmen auzuhebeln. Billington bezog sich zwar hauptsächlich auf die Apple-Problematik, seine Erkenntnisse lassen sich jedoch auch auf Nintendo übertragen. Welche Folgen dies haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.