In einem Positionspapier, das im Rahmen des Deutschlandtages diskutiert wurde, hat sich der IVD erneut gegen das Modell der so genannten „Kulturflatrate“ ausgesprochen. Bei der geplanten Kulturflatrate handelt es sich um eine Zwangsabgabe auf jeden Internetzugang. Mit ihr soll der finanzielle Schaden, den die Kulturschaffenden durch die nichtkommerzielle Weitergabe ihrer Produkte durch Privatpersonen im Internet erleiden, ausgeglichen werden.
Die Idee der Kulturflatrate basiert allerdings weitestgehend noch auf den inzwischen überholten Technologien der E-Mule/ E-Donkey-Tauschbörsen, bei denen Medieninhalte direkt unter Privatpersonen getauscht werden. In den heute vorherrschenden Technologien Sharehosting und Bit-torrent finden User die Filme, Musikstücke oder Spiele nicht mehr über interne Suchmaschinen, sondern über Portale. Diese Portale erzielen hohe Einnahmen durch meist zwielichtige Werbung und insbesondere durch die Bewerbung so genannter Abzockerseiten.
Von einer nichtkommerziellen Weitergabe urheberrechtlich geschützter Werke im Internet kann heute somit längst nicht mehr die Rede sein. Eine Kulturflatrate führte – neben erheblichen Konsequenzen für den Markt – demnach weniger zu einer Entkriminalisierung der Schulhöfe, als vielmehr zu einer Legalisierung der organisierten Raubkopierer-Kriminalität im Internet. Vor diesem Hintergrund fordert der IVD in seinem Papier:
- Schaffung bzw. Stärkung der „Internet-Polizei“ und entsprechender Staatsanwaltschaften, die sachgerecht mit EDV ausgestattet werden.
- Erleichterungen zivilrechtlicher Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch
- Speicherpflichten für Internet Service Provider
- Klagerecht für die Verwertungsstufen bei Urheberrechtsverletzungen.
- Haftungsverschärfungen für Host-Provider und Einführung einer strafrechtlichen Verantwort-lichkeit bei dauerhaftem Verstoß.
- Stärkere Einbindung der Internet Service Provider in die Problemlösung. Um eine aktive Mitarbeit zu erreichen, sollte festgelegt werden, dass sich der Anteil des illegalen Datenverkehrs binnen 2 Jahren drastisch reduzieren muss. Ansonsten gäbe es auch Grenzbeschlagnahmen bei virtuellen Inhalten.